ZTW Zerspanungstechnik Weilerbach GmbH, im Vollprofil — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen
Das Amtsgericht Kaiserslautern hat am 25.08.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der ZTW Zerspanungstechnik Weilerbach GmbH mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 1 IN 50/26).
Über das Unternehmen
Die ZTW Zerspanungstechnik Weilerbach GmbH war ein Zerspanungsbetrieb im westpfälzischen Weilerbach bei Kaiserslautern. Nach dem im Handelsregister hinterlegten Unternehmensgegenstand bearbeitete sie Metalle und Kunststoffe industriell durch Drehen, Fräsen, Bohren und Schleifen. Die Firmenwebsite ordnet den Betrieb dem Drehereihandwerk zu und nennt Präzisionsdrehteile sowie Prototypenbau als Arbeitsfelder.
Eingetragen wurde die Gesellschaft am 1. Oktober 2012 im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRB 31372. Als Stammkapital weist das Register 25.000 Euro aus. Geschäftsführer war Heinz Richard Eberhard.
Am 25. August 2026 wies das Amtsgericht Kaiserslautern den Insolvenzantrag mangels Masse ab. Angaben zu Beschäftigtenzahl oder Umsatz sind öffentlich nicht verfügbar; der Webauftritt des Unternehmens bestand zuletzt nur aus einer Platzhalterseite mit Kontaktdaten.
Die ZTW Zerspanungstechnik Weilerbach GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Kaiserslautern wies den Insolvenzantrag am 25.08.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 1 IN 50/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Tätigkeitsschwerpunkt war Industrielle Metall- und Kunststoffbearbeitung: Drehen, Fräsen, Bohren, Schleifen (Zerspanung/Lohnfertigung). Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.
Es ist das 13. von bisher 15 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im August 2026 am Amtsgericht Kaiserslautern erfasst hat. In Rheinland-Pfalz hat InsoTicker 2026 bisher 412 Unternehmensverfahren erfasst.
- Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Die Gesellschaft wird mit der Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst. Mehr im Lexikon →
- Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →
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Quellen & Nachweise
Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.
- 1amtlichAmtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.deAz. 1 IN 50/26
Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.