wohnvoll AG, im Vollprofil — Insolvenzverfahren eröffnet
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 11.06.2026 das Insolvenzverfahren über die wohnvoll AG eröffnet (Aktenzeichen 810 IN 617/26 W-3-6).
In der Presse
Die wohnvoll AG entwickelte und betrieb Wohnquartiere für Senioren mit angeschlossener Pflege. Nach einem Jahresverlust von 8,8 Millionen Euro für 2023 und einem aufgelaufenen Verlustvortrag von 20,2 Millionen Euro stellte der Vorstand im Mai 2026 Insolvenzantrag — zugleich für zwei Schwestergesellschaften am selben Frankfurter Sitz. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Frankfurter Rechtsanwalt Thomas Rittmeister bestellt. Das Unternehmen betont, dass die laufenden Einrichtungen und deren Betriebsgesellschaften vom Verfahren nicht erfasst seien.
- Insolvenzantrag im Mai 2026 durch den Vorstand
- Vorläufiger Insolvenzverwalter: Thomas Rittmeister (REIMER Rechtsanwälte, Frankfurt)
- Zwei Schwestergesellschaften am selben Sitz ebenfalls im Verfahren
- Jahresverlust 2023: 8,8 Mio. Euro
- Verlustvortrag: 20,2 Mio. Euro
- Bundesweit vier Wohnquartiere und fünf ambulante Pflegedienste
Die wohnvoll AG ist insolvent. Das Amtsgericht Frankfurt am Main eröffnete das Insolvenzverfahren am 11.06.2026 unter dem Aktenzeichen 810 IN 617/26 W-3-6. Das Unternehmen ist im Handelsregister seit 2021 eingetragen und bestand damit rund 4 Jahre; Tätigkeitsschwerpunkt war Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holding, also die Zusammenfassung von Unternehmen unter einheitlicher Leitung und insbesondere deren Gründung, der Erwerb… Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Eröffnungszeitpunkt.
Es ist das 25. von bisher 75 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Juni 2026 am Amtsgericht Frankfurt am Main erfasst hat. In Hessen hat InsoTicker 2026 bisher 1.206 Unternehmensverfahren erfasst.
- Gläubiger melden ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter an (§ 174 InsO); die Frist dafür nennt die Bekanntmachung. Mehr im Lexikon →
- Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Eröffnung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →
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Quellen & Nachweise
Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.
- 1amtlichAmtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.deAz. 810 IN 617/26 W-3-6
Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.