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◐Sicherungsmaßnahme

Wohnstift Innblick GmbH: Seniorenzentrum bei Passau mit 183 Pflegeplätzen ist insolvent und saniert sich in Eigenverwaltung.

Veröffentlicht 26.08.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Eingetragen 2019 · Verfahren nach 7 Jahren·Az. IN 275/26

Wohnstift Innblick GmbH, Am Klosterhof 2, 94152 Neuhaus a. Inn — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht Passau hat am 21.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Wohnstift Innblick GmbH angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen IN 275/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Die Wohnstift Innblick GmbH betreibt in Neuhaus am Inn ein Seniorenzentrum mit 183 vollstationären Pflegeplätzen. Rund 140 Menschen arbeiten dort. Seit Ende August 2026 läuft ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Der Betrieb geht nach…

Zusammenfassung

Die Wohnstift Innblick GmbH befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Passau hat am 21.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen IN 275/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist Betrieb eines Seniorenzentrums mit vollstationärer Pflege, betreutem Wohnen und ambulantem Pflegedienst. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

Einordnung

Es ist das 5. von bisher 5 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im August 2026 am Amtsgericht Passau erfasst hat. In Bayern hat InsoTicker 2026 bisher 1.448 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. IN 275/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.