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Abgewiesen mangels Masse

WindPol GmbH: Second-Hand-Händler aus Bodenheim, Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen.

Veröffentlicht 04.05.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 280 IN 86/26

WindPol GmbH, im Vollprofil — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Mainz hat am 07.09.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der WindPol GmbH mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 280 IN 86/26).

Über das Unternehmen

Die WindPol GmbH aus Bodenheim bei Mainz handelte laut Handelsregister mit Second-Hand-Kleidung und betrieb Second-Hand-Shops.

Eingetragen ist die Gesellschaft beim Amtsgericht Mainz unter HRB 53747, das Stammkapital beträgt 25.000 Euro. Ihren ersten Sitz hatte sie in Montabaur, dort war sie unter HRB 7573 registriert.

Am 4. Mai 2026 ordnete das Amtsgericht Mainz vorläufige Sicherungsmaßnahmen an und erlaubte der Gesellschaft, ihr Vermögen unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters weiter selbst zu verwalten (§ 270a InsO). Am 7. September 2026 wurde bekannt gemacht, dass der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen ist; die Verfügungsbeschränkungen wurden zum 4. September 2026 aufgehoben.

Zusammenfassung

Die WindPol GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Mainz wies den Insolvenzantrag am 07.09.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 280 IN 86/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Tätigkeitsschwerpunkt war Handel mit Second-Hand-Kleidung sowie Betrieb von Second-Hand-Shops. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 280 IN 86/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.