Wilfried Rein GmbH, im Vollprofil — Insolvenzverfahren eröffnet
Das Amtsgericht Esslingen am Neckar hat am 01.07.2026 das Insolvenzverfahren über die Wilfried Rein GmbH eröffnet (Aktenzeichen 12 IN 253/26). Grund: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
Die Wilfried Rein GmbH aus Bissingen an der Teck hat im April 2026 Insolvenz beantragt, seit dem 1. Juli 2026 läuft das Verfahren. Inzwischen ist klar, wie es weitergeht: Zum 1. Oktober 2026 übernimmt die WESA GmbH aus Waldstetten den Geschäftsbetrieb.…
In der Presse
Der Bissinger Metallbearbeiter Wilfried Rein, seit 1989 auf CNC-Drehteile und Zahnräder spezialisiert, hat einen Käufer gefunden. Die WESA GmbH aus Waldstetten übernimmt im Wege einer übertragenden Sanierung zum 1. Oktober 2026 den Geschäftsbetrieb samt allen rund 30 Beschäftigten. Seit dem Antrag im April 2026 lief die Produktion ohne Unterbrechung weiter.
- Präzisionsfertigung von Metallteilen seit 1989
- CNC-Drehteile, Zahnräder, Verzahnen, Komplettbearbeitung
- Kunden u. a. aus dem Baugewerbe
- Insolvenzantrag im April 2026
- Betrieb seit Antragstellung fortgeführt
- Übernahme durch WESA GmbH, Waldstetten, zum 01.10.2026
Die Wilfried Rein GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Esslingen am Neckar eröffnete das Insolvenzverfahren am 01.07.2026 unter dem Aktenzeichen 12 IN 253/26; als Grund nennt die Bekanntmachung Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Das Unternehmen ist im Handelsregister seit 2009 eingetragen und bestand damit rund 17 Jahre; Tätigkeitsschwerpunkt war Serienfertigung von Drehteilen und Zahnrädern. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Eröffnungszeitpunkt.
Es ist das 4. von bisher 13 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Juli 2026 am Amtsgericht Esslingen am Neckar erfasst hat.
- Gläubiger melden ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter an (§ 174 InsO); die Frist dafür nennt die Bekanntmachung. Mehr im Lexikon →
- Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Eröffnung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →
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Quellen & Nachweise
Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.
- 1amtlichAmtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.deAz. 12 IN 253/26
Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.