InsoTickerInsolvenzbekanntmachungen · recherchiert & eingeordnet
Konto
Start › Bayern › Steckbrief
⊘Abgewiesen mangels Masse

Werbepress Verlags-GmbH: Erdinger Verlag hinter dem Online-Branchenbuch „WoFiWa“ für den Münchner Westen ist insolvent.

Veröffentlicht 27.08.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. IN 525/26

Werbepress Verlags-GmbH, im Vollprofil — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Landshut hat am 27.08.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der Werbepress Verlags-GmbH mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen IN 525/26).

Über das Unternehmen

Die Werbepress Verlags-GmbH mit Sitz in Erding gibt das Online-Branchenbuch „WoFiWa“ (Wo-finde-ich-was) heraus. Es listet in ePaper-Ausgaben lokale Anbieter in Orten westlich von München wie Aubing, Germering, Pasing, Solln und Gröbenzell auf.

Laut Impressum der Firmenwebsite ist Margot Hoigt Geschäftsführerin der im Handelsregister München eingetragenen Gesellschaft. Das Amtsgericht Landshut hat den Insolvenzantrag gegen die Werbepress Verlags-GmbH mangels Masse abgewiesen.

Quelle: Website des Unternehmens
Zusammenfassung

Die Werbepress Verlags-GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Landshut wies den Insolvenzantrag am 27.08.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen IN 525/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Tätigkeitsschwerpunkt war Herausgabe des Online-Branchenbuchs „WoFiWa“ mit ePaper-Ausgaben für Orte im Münchner Westen (u. a. Aubing, Germering, Pasing, Solln, Gröbenzell). Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.

Einordnung

Es ist das 12. von bisher 17 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im August 2026 am Amtsgericht Landshut erfasst hat. In Bayern hat InsoTicker 2026 bisher 1.448 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Die Gesellschaft wird mit der Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

Automatisch aus den amtlichen Bekanntmachungen und dem InsoTicker-Datenbestand zusammengestellt.

Vollprofil

Alle Verfahrensdaten freischalten

  • Anschrift, Handelsregister-Daten, Geschäftsführung
  • Website, Verlauf

+ 1 weitere Abschnitte im Volltext

Bereits gekauft? Freischalt-Link erneut zusenden

Einmalzahlung 7,90 € · keine USt (Kleinunternehmer § 19 UStG) · Zahlung und Rechnung über Stripe · Zugriff, solange das Verfahren veröffentlicht ist (Löschung gemäß InsOBekV) · mit dem Kauf stimmen Sie der sofortigen Bereitstellung zu, das Widerrufsrecht erlischt (AGB)

Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. IN 525/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.