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WED Waren, Energie und Dienstleistungsgenossenschaft eG: Genossenschaft aus Gilserberg für Baustoffe und Energie ist insolvent.

Veröffentlicht 28.08.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 22 IN 113/26 (28)

WED Waren, Energie und Dienstleistungsgenossenschaft eG — Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Marburg hat am 06.10.2026 das Insolvenzverfahren über die WED Waren, Energie und Dienstleistungsgenossenschaft eG eröffnet (Aktenzeichen 22 IN 113/26 (28)).

Über das Unternehmen

Die WED Waren, Energie und Dienstleistungsgenossenschaft eG ist eine eingetragene Genossenschaft mit Sitz im nordhessischen Gilserberg. Sie beliefert nach eigenen Angaben bundesweit vor allem Handwerksbetriebe mit Baustoffen und Werkzeugen und bündelt für ihre Mitglieder Einkaufs- und Dienstleistungsvorteile. Daneben erzeugt die Genossenschaft über eine eigene Photovoltaikanlage erneuerbare Energie. Vorstand sind Jan-Henrik Hoppe und Nancy Zimmermann, Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Thomas Hoppe.

Quelle: Website des Unternehmens
Zusammenfassung

Die WED Waren, Energie und Dienstleistungsgenossenschaft eG ist insolvent. Das Amtsgericht Marburg eröffnete das Insolvenzverfahren am 06.10.2026 unter dem Aktenzeichen 22 IN 113/26 (28). Tätigkeitsschwerpunkt war Eingetragene Genossenschaft, die Handwerksbetriebe deutschlandweit mit Baustoffen und Werkzeugen beliefert und zusätzlich über eine eigene Photovoltaikanlage… Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Eröffnungszeitpunkt.

Einordnung

Es ist das 6. von bisher 6 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Oktober 2026 am Amtsgericht Marburg erfasst hat. In Hessen hat InsoTicker 2026 bisher 1.206 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Gläubiger melden ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter an (§ 174 InsO); die Frist dafür nennt die Bekanntmachung. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Eröffnung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

Automatisch aus den amtlichen Bekanntmachungen und dem InsoTicker-Datenbestand zusammengestellt.

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 22 IN 113/26 (28)

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.