von der Stein GmbH, im Vollprofil — Insolvenzverfahren eröffnet
Das Amtsgericht Köln hat am 09.09.2026 das Insolvenzverfahren über die von der Stein GmbH eröffnet (Aktenzeichen 70k IN 76/26). Grund: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
Über das Unternehmen
Die von der Stein GmbH berät Unternehmen und übernimmt für ihre Mandanten die laufende Buchhaltung; so umschreibt es der im Handelsregister eingetragene Gegenstand. Eingetragen wurde die Gesellschaft in Köln, die amtlichen Bekanntmachungen führen sie inzwischen unter einer Anschrift in Bergisch Gladbach. Eine eigene Internetseite betreibt sie nicht. Mehrere gleichnamige Firmen, die im Netz leicht zu finden sind, sitzen in Essen und sind mit dieser Gesellschaft nicht identisch.
Die von der Stein GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Köln eröffnete das Insolvenzverfahren am 09.09.2026 unter dem Aktenzeichen 70k IN 76/26; als Grund nennt die Bekanntmachung Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Tätigkeitsschwerpunkt war Unternehmensberatung sowie Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Eröffnungszeitpunkt.
Es ist das 26. von bisher 63 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im September 2026 am Amtsgericht Köln erfasst hat. In Nordrhein-Westfalen hat InsoTicker 2026 bisher 3.575 Unternehmensverfahren erfasst.
- Gläubiger melden ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter an (§ 174 InsO); die Frist dafür nennt die Bekanntmachung. Mehr im Lexikon →
- Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Eröffnung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →
Automatisch aus den amtlichen Bekanntmachungen und dem InsoTicker-Datenbestand zusammengestellt.
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Quellen & Nachweise
Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.
- 1amtlichAmtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.deAz. 70k IN 76/26
Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.