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Vetter Automation Stanz- und Automatisierungstechnik GmbH & Co. KG: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Veröffentlicht 16.09.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 2 IN 251/26

Vetter Automation Stanz- und Automatisierungstechnik GmbH & Co. KG, im Vollprofil — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Pforzheim hat am 16.09.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der Vetter Automation Stanz- und Automatisierungstechnik GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 2 IN 251/26).

Zusammenfassung

Die Vetter Automation Stanz- und Automatisierungstechnik GmbH & Co. KG ist insolvent. Das Amtsgericht Pforzheim wies den Insolvenzantrag am 16.09.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 2 IN 251/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Tätigkeitsschwerpunkt war Maschinenbau mit Schwerpunkt Stanz- und Automatisierungstechnik. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.

Einordnung

Es ist das 6. von bisher 9 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im September 2026 am Amtsgericht Pforzheim erfasst hat. In Baden-Württemberg hat InsoTicker 2026 bisher 1.152 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

Automatisch aus den amtlichen Bekanntmachungen und dem InsoTicker-Datenbestand zusammengestellt.

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 2 IN 251/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.