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Sicherungsmaßnahme

Träger für die Kindertagesstätte in den Königsteiner Höfen gemeinnützige GmbH: Vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet — Amtsgericht Königstein im Taunus

Veröffentlicht 29.07.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 90 IN 89/26

Träger für die Kindertagesstätte in den Königsteiner Höfen gemeinnützige GmbH, Königstein im Taunus — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht Königstein im Taunus hat am 29.07.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Träger für die Kindertagesstätte in den Königsteiner Höfen gemeinnützige GmbH angeordnet (Aktenzeichen 90 IN 89/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Zusammenfassung

Die Träger für die Kindertagesstätte in den Königsteiner Höfen gemeinnützige GmbH befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Königstein im Taunus hat am 29.07.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 90 IN 89/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 90 IN 89/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.