TPOS ERP Software und Kassen GmbH, im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus
Das Amtsgericht Tübingen hat am 06.10.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der TPOS ERP Software und Kassen GmbH angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen 25 IN 340/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.
Die TPOS ERP Software und Kassen GmbH befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Tübingen hat am 06.10.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 25 IN 340/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.
Es ist das 6. von bisher 10 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Oktober 2026 am Amtsgericht Tübingen erfasst hat. In Baden-Württemberg hat InsoTicker 2026 bisher 1.152 Unternehmensverfahren erfasst.
- Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
- Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →
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Quellen & Nachweise
Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.
- 1amtlichAmtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.deAz. 25 IN 340/26
Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.