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◐Sicherungsmaßnahme

Tonerversum GmbH: Online-Händler für Toner und Druckerzubehör aus Dömitz ist insolvent.

Veröffentlicht 27.08.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 580 IN 595/26

Tonerversum GmbH, im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht Schwerin hat am 27.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Tonerversum GmbH angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen 580 IN 595/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Über das Unternehmen

Die Tonerversum GmbH mit Sitz in Dömitz betreibt seit 2016 einen Online-Handel mit Tonern, Druckerpatronen und Druckerzubehör für eine Vielzahl von Druckermarken.

Das Sortiment umfasst darüber hinaus allgemeinen Bürobedarf wie Papier und Etiketten. Geschäftsführer ist Aivar Jester.

Quelle: Website des Unternehmens
Zusammenfassung

Die Tonerversum GmbH befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Schwerin hat am 27.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 580 IN 595/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist Online-Handel mit Tonern, Druckerpatronen, Druckerzubehör und Bürobedarf für zahlreiche Druckermarken. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

Einordnung

Es ist das 9. von bisher 11 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im August 2026 am Amtsgericht Schwerin erfasst hat. In Mecklenburg-Vorpommern hat InsoTicker 2026 bisher 143 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 580 IN 595/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.