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TECH POWER Marschner GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Veröffentlicht 26.08.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 58 IN 246/26

TECH POWER Marschner GmbH, im Vollprofil — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau hat am 26.08.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der TECH POWER Marschner GmbH mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 58 IN 246/26).

Zusammenfassung

Die TECH POWER Marschner GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau wies den Insolvenzantrag am 26.08.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 58 IN 246/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Tätigkeitsschwerpunkt war Beteiligungsgesellschaft: Erwerb, Halten und Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.

Einordnung

Es ist das 9. von bisher 14 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im August 2026 am Amtsgericht Freiburg im Breisgau erfasst hat. In Baden-Württemberg hat InsoTicker 2026 bisher 1.152 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Die Gesellschaft wird mit der Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 58 IN 246/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.