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SYNOPTRIX Verwaltung GmbH: Komplementärin des Hamburger Lichttechnik-Unternehmens Synoptrix ist insolvent.

Veröffentlicht 19.08.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Eingetragen 2011 · Verfahren nach 14 Jahren·Az. 67h IN 221/26

SYNOPTRIX Verwaltung GmbH, im Vollprofil — Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Hamburg hat am 19.08.2026 das Insolvenzverfahren über die SYNOPTRIX Verwaltung GmbH eröffnet (Aktenzeichen 67h IN 221/26).

Über das Unternehmen

Die SYNOPTRIX Verwaltung GmbH ist die Komplementärin der Synoptrix Lichttechnik GmbH & Co. KG mit Sitz in der Geibelstraße in Hamburg und übernimmt für die Kommanditgesellschaft Geschäftsführung und Vertretung. Die Verwaltungsgesellschaft wurde 2011 gegründet, Geschäftsführer sind laut Handelsregister Frank Otto und Oliver Richter. Die operative KG ist im Bereich Lichttechnik tätig und beschäftigt nach eigenen Angaben ca. 7 Mitarbeiter. Das jetzt eröffnete Insolvenzverfahren betrifft die Verwaltungs-GmbH als Komplementärin, nicht unmittelbar den Geschäftsbetrieb der Kommanditgesellschaft.

Quelle: Website des Unternehmens
Zusammenfassung

Die SYNOPTRIX Verwaltung GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Hamburg eröffnete das Insolvenzverfahren am 19.08.2026 unter dem Aktenzeichen 67h IN 221/26. Das Unternehmen ist im Handelsregister seit 2011 eingetragen und bestand damit rund 14 Jahre; Tätigkeitsschwerpunkt war Komplementaerin der Synoptrix Lichttechnik GmbH & Co. KG (Lichttechnik/Beleuchtungsloesungen). Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Eröffnungszeitpunkt.

Einordnung

Es ist das 45. von bisher 71 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im August 2026 am Amtsgericht Hamburg erfasst hat. In Hamburg hat InsoTicker 2026 bisher 628 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Gläubiger melden ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter an (§ 174 InsO); die Frist dafür nennt die Bekanntmachung. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Eröffnung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

Automatisch aus den amtlichen Bekanntmachungen und dem InsoTicker-Datenbestand zusammengestellt.

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 67h IN 221/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.