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Stuttgarter Maler und Stuckateur GmbH: Malerbetrieb „Kreder – Der Maler” aus Stuttgart ist insolvent.

Veröffentlicht 29.06.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 14 IN 1185/26

Stuttgarter Maler und Stuckateur GmbH, im Vollprofil — Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 28.08.2026 das Insolvenzverfahren über die Stuttgarter Maler und Stuckateur GmbH eröffnet (Aktenzeichen 14 IN 1185/26). Grund: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.

Über das Unternehmen

Die Stuttgarter Maler und Stuckateur GmbH firmiert am Markt unter dem Namen „Kreder – Der Maler” und hat ihren Sitz in der Karlsbader Straße in Stuttgart.

Der Handwerksbetrieb bietet klassische Malerarbeiten sowie Betonsanierung, Abdichtungsarbeiten, Schimmelbeseitigung, Dämmung, Gerüstbau, Trockenbauarbeiten, Bodenbeläge und Leistungen im Bereich der Denkmalpflege an. Geschäftsführer ist Götz Kreder.

Das Amtsgericht Stuttgart hat das Insolvenzverfahren eröffnet.

Quelle: Website des Unternehmens
Zusammenfassung

Die Stuttgarter Maler und Stuckateur GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Stuttgart eröffnete das Insolvenzverfahren am 28.08.2026 unter dem Aktenzeichen 14 IN 1185/26; als Grund nennt die Bekanntmachung Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Tätigkeitsschwerpunkt war Malerbetrieb (firmiert als „Kreder – Der Maler”), Leistungen u. a. Malerarbeiten, Betonsanierung, Abdichtung, Schimmelbeseitigung, Dämmung, Gerüstbau… Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Eröffnungszeitpunkt.

Einordnung

Es ist das 36. von bisher 43 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im August 2026 am Amtsgericht Stuttgart erfasst hat. In Baden-Württemberg hat InsoTicker 2026 bisher 1.152 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Gläubiger melden ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter an (§ 174 InsO); die Frist dafür nennt die Bekanntmachung. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Eröffnung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

Automatisch aus den amtlichen Bekanntmachungen und dem InsoTicker-Datenbestand zusammengestellt.

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

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    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 14 IN 1185/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.