Steiner Plüsch GmbH, im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus
Das Amtsgericht Erfurt hat am 14.10.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Steiner Plüsch GmbH angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen 171 IN 357/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.
Die Steiner Plüsch GmbH befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Erfurt hat am 14.10.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 171 IN 357/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist Herstellung und Vertrieb von Plüschtieren und Textilwaren. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.
Es ist das 10. von bisher 10 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Oktober 2026 am Amtsgericht Erfurt erfasst hat. In Thüringen hat InsoTicker 2026 bisher 162 Unternehmensverfahren erfasst.
- Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
- Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →
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Quellen & Nachweise
Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.
- 1amtlichAmtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.deAz. 171 IN 357/26
Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.