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Sicherungsmaßnahme

Stein auf Stein UG (haftungsbeschränkt): Vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet — Amtsgericht Lüneburg

Veröffentlicht 23.06.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 47 IN 33/26

Stein auf Stein UG (haftungsbeschränkt), Lüneburg — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht Lüneburg hat am 23.06.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Stein auf Stein UG (haftungsbeschränkt) angeordnet (Aktenzeichen 47 IN 33/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Zusammenfassung

Die Stein auf Stein UG (haftungsbeschränkt) befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Lüneburg hat am 23.06.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 47 IN 33/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist Stein auf Stein. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 47 IN 33/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.