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Abgewiesen mangels Masse

Stark Entertainment UG (haftungsbeschränkt): Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen — Amtsgericht Koblenz

Veröffentlicht 21.07.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Gegründet 2020 · nach 6 Jahren insolvent·Az. 21 IN 87/26

Stark Entertainment UG (haftungsbeschränkt), Forststraße 21, 56337 Arzbach (AG Koblenz, HRB 27294) — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Koblenz hat am 21.07.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der Stark Entertainment UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 21 IN 87/26).

Zusammenfassung

Die Stark Entertainment UG (haftungsbeschränkt) ist insolvent. Das Amtsgericht Koblenz wies den Insolvenzantrag am 21.07.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 21 IN 87/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Tätigkeitsschwerpunkt war die Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Events sowie die Vermittlung von Künstlern. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 21 IN 87/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.