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Sportverein für Bewegungsspiele Heckendalheim e. V.: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Veröffentlicht 22.06.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 61 IN 1/26

Sportverein für Bewegungsspiele Heckendalheim e. V., im Vollprofil — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Saarbrücken hat am 22.06.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der Sportverein für Bewegungsspiele Heckendalheim e. V. mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 61 IN 1/26).

Zusammenfassung

Die Sportverein für Bewegungsspiele Heckendalheim e. V. (e.V.) ist insolvent. Das Amtsgericht Saarbrücken wies den Insolvenzantrag am 22.06.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 61 IN 1/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.

Einordnung

Es ist das 19. von bisher 22 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Juni 2026 am Amtsgericht Saarbrücken erfasst hat. In Saarland hat InsoTicker 2026 bisher 135 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

Automatisch aus den amtlichen Bekanntmachungen und dem InsoTicker-Datenbestand zusammengestellt.

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 61 IN 1/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.