Spiering GmbH & Co. KG — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus
Das Amtsgericht Bremen hat am 10.09.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Spiering GmbH & Co. KG angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen 522 IN 4/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.
Über das Unternehmen
Die Spiering GmbH & Co. KG betreibt in Bremen einen Fahrdienst für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Angeboten werden nach Angaben des Unternehmens Rollstuhl- und Liegendtransporte sowie Arzt-, Dialyse-, Kur- und Rehafahrten; zu den Auftraggebern zählen danach Privatpersonen ebenso wie Kliniken, Senioren- und Pflegeeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen, Schulen und Arztpraxen.
Das Unternehmen beschäftigt nach eigenen Angaben mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Fuhrpark umfasst nach eigenen Angaben über 50 behindertengerecht ausgebaute Fahrzeuge, die für den Rollstuhl- und Liegendtransport ausgerüstet sind. Persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft ist die Spiering Verwaltungs GmbH.
Die Spiering GmbH & Co. KG befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Bremen hat am 10.09.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 522 IN 4/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.
Es ist das 17. von bisher 30 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im September 2026 am Amtsgericht Bremen erfasst hat. In Bremen hat InsoTicker 2026 bisher 127 Unternehmensverfahren erfasst.
- Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
- Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →
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Quellen & Nachweise
Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.
- 1amtlichAmtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.deAz. 522 IN 4/26
Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.