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sooii GmbH: Wuppertaler Studio für virtuelle Fotografie und 3D-Content ist insolvent.

Veröffentlicht 26.06.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Eingetragen 2015 · Verfahren nach 11 Jahren·Az. 505 IN 70/26

sooii GmbH, im Vollprofil — Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Wuppertal hat am 28.08.2026 das Insolvenzverfahren über die sooii GmbH eröffnet (Aktenzeichen 505 IN 70/26). Grund: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.

Über das Unternehmen

Die sooii GmbH mit Sitz in Wuppertal ist ein Studio für Virtual Design.

Das 2015 gegründete Unternehmen entwickelt virtuelle Fotografie und 3D-Content für Marken- und Produktkommunikation und setzt diese mit eigenen Softwarelösungen um. Neben dem Hauptsitz in Wuppertal unterhält sooii nach eigenen Angaben Standorte in Berlin und Köln.

Das Amtsgericht Wuppertal hat das Insolvenzverfahren eröffnet.

Quelle: Website des Unternehmens
Zusammenfassung

Die sooii GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Wuppertal eröffnete das Insolvenzverfahren am 28.08.2026 unter dem Aktenzeichen 505 IN 70/26; als Grund nennt die Bekanntmachung Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Das Unternehmen ist im Handelsregister seit 2015 eingetragen und bestand damit rund 11 Jahre; Tätigkeitsschwerpunkt war CGI-Studio für virtuelle Fotografie, 3D-Content und Virtual Design; Umsetzung mit eigenen Softwarelösungen für crossmediale Marken- und Produktkommunikation. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Eröffnungszeitpunkt.

Einordnung

Es ist das 17. von bisher 18 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im August 2026 am Amtsgericht Wuppertal erfasst hat. In Nordrhein-Westfalen hat InsoTicker 2026 bisher 3.575 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Gläubiger melden ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter an (§ 174 InsO); die Frist dafür nennt die Bekanntmachung. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Eröffnung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

Automatisch aus den amtlichen Bekanntmachungen und dem InsoTicker-Datenbestand zusammengestellt.

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 505 IN 70/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.