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◐Sicherungsmaßnahme

SimplyRepair UG (haftungsbeschränkt): Detmolder Reparaturdienst für Haushaltswaren und Multimedia ist insolvent.

Veröffentlicht 01.09.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Eingetragen 2023 · Verfahren nach 2 Jahren·Az. 50 IN 174/26

SimplyRepair UG (haftungsbeschränkt), im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht Detmold hat am 31.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der SimplyRepair UG (haftungsbeschränkt) angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen 50 IN 174/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Über das Unternehmen

Die SimplyRepair UG (haftungsbeschränkt) hat ihren Sitz in Detmold und erbringt laut Registereintrag Servicedienstleistungen in Form von Reparaturen von Haushaltswaren und Multimediageräten. Eingetragen ist die Gesellschaft im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 11141. Die Eintragung erfolgte im Dezember 2023. Das Stammkapital beträgt 500 Euro. Eine eigene Firmenwebsite ließ sich nicht belegen.

Quelle: Registerauskunft
Zusammenfassung

Die SimplyRepair UG (haftungsbeschränkt) befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Detmold hat am 31.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 50 IN 174/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist Servicedienstleistungen (Reparaturen von Haushaltswaren und Multimediageräten). Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

Einordnung

Es ist das 7. von bisher 7 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im August 2026 am Amtsgericht Detmold erfasst hat. In Nordrhein-Westfalen hat InsoTicker 2026 bisher 3.586 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 50 IN 174/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.