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Samenquelle UG & Co. KG: Saatgut-Versandhändler aus Osterode am Harz — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Veröffentlicht 25.08.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 8 IN 21/26

Samenquelle UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Osterode am Harz hat am 25.08.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der Samenquelle UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 8 IN 21/26).

Über das Unternehmen

Die Samenquelle UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG betrieb von Osterode am Harz aus einen Onlineshop für Saatgut. Angeboten wurden Samen für Gemüse, Kräuter, Obst, Blumen und Gräser sowie für Zier- und Exotenbäume wie den Blauglockenbaum. Zum Shop gehörte ein Ratgeber-Blog mit Anbau- und Pflegetipps.

Die Kommanditgesellschaft ist seit Juli 2020 im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter HRA 201939 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Samenquelle Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), die ihren Sitz ebenfalls in Osterode am Harz hat. Beliefert wurde nach eigenen Angaben auch Frankreich, wofür das Unternehmen eine französische Verpackungsregistrierung führte.

Der Shop ist inzwischen nicht mehr erreichbar. Die frühere Adresse samenquelle.de leitet auf eine Domain weiter, die im Netz nicht mehr aufgelöst wird.

Quelle: Archivierte Website des Unternehmens
Zusammenfassung

Die Samenquelle UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist insolvent. Das Amtsgericht Osterode am Harz wies den Insolvenzantrag am 25.08.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 8 IN 21/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Tätigkeitsschwerpunkt war Onlineversandhandel mit Saatgut für Gemüse, Kräuter, Obst, Blumen und Bäume sowie Betrieb eines Garten-Ratgeberportals. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.

Einordnung
Was bedeutet das?
  • Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 8 IN 21/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.