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Rhein-Ahr-Bau GmbH & Co. KG: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Veröffentlicht 09.06.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 810 IN 287/26 R-77-

Rhein-Ahr-Bau GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 09.06.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der Rhein-Ahr-Bau GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 810 IN 287/26 R-77-).

Zusammenfassung

Die Rhein-Ahr-Bau GmbH & Co. KG ist insolvent. Das Amtsgericht Frankfurt am Main wies den Insolvenzantrag am 09.06.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 810 IN 287/26 R-77-. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.

Einordnung

Es ist das 20. von bisher 75 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Juni 2026 am Amtsgericht Frankfurt am Main erfasst hat. In Hessen hat InsoTicker 2026 bisher 1.208 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

Automatisch aus den amtlichen Bekanntmachungen und dem InsoTicker-Datenbestand zusammengestellt.

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 810 IN 287/26 R-77-

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.