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Revomechanical Industries GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen nach 6 Jahren im Handelsregister

Veröffentlicht 24.06.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Eingetragen 2020 · Verfahren nach 6 Jahren·Az. 32 IN 83/25

Revomechanical Industries GmbH, im Vollprofil — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat am 24.06.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der Revomechanical Industries GmbH mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 32 IN 83/25).

Zusammenfassung

Die Revomechanical Industries GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Mönchengladbach wies den Insolvenzantrag am 24.06.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 32 IN 83/25. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Tätigkeitsschwerpunkt war Werkzeug- und Maschinenbau, insbesondere Präzisions-, Fräs- und Dreharbeiten. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.

Einordnung

Es ist das 18. von bisher 22 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Juni 2026 am Amtsgericht Mönchengladbach erfasst hat. In Nordrhein-Westfalen hat InsoTicker 2026 bisher 3.583 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Die Gesellschaft wird mit der Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 32 IN 83/25

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.