REGO-Lighting GmbH, im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus
Das Amtsgericht Heidelberg hat am 19.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der REGO-Lighting GmbH angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen 56 IN 590/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.
Über das Unternehmen
Die REGO-Lighting GmbH mit Sitz in Eschelbronn (Rhein-Neckar-Kreis) plant, konzipiert und montiert LED-Beleuchtungssysteme fuer Industrie, Handel und Buero. Gegruendet wurde das Unternehmen Anfang 2010 von Andreas Reichler und Klaus-Peter Goos, die zuvor in der Halbleiter- und Investitionsgueterindustrie taetig waren. Neben Licht- und Sensorplanung bietet die Firma die bundesweite Montage der Anlagen an und arbeitet dafuer mit einem Netzwerk von bis zu 200 Monteuren zusammen. Das Unternehmen ist nach ISO 9001 zertifiziert.
Die REGO-Lighting GmbH befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Heidelberg hat am 19.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 56 IN 590/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist Planung, Vertrieb und bundesweite Montage von LED-Beleuchtungskonzepten (Licht- und Sensorplanung) fuer Industrie, Handel und Buero. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.
Es ist das 11. von bisher 15 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im August 2026 am Amtsgericht Heidelberg erfasst hat. In Baden-Württemberg hat InsoTicker 2026 bisher 1.152 Unternehmensverfahren erfasst.
- Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
- Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →
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Quellen & Nachweise
Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.
- 1amtlichAmtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.deAz. 56 IN 590/26
Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.