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◐Sicherungsmaßnahme

Ready Betontechnik GmbH: Spezialist für Industrieböden und Hallenbau aus Bürstadt ist insolvent.

Veröffentlicht 21.08.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Eingetragen 2007 · Verfahren nach 19 Jahren·Az. 9 IN 757/26

Ready Betontechnik GmbH, im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht Darmstadt hat am 21.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Ready Betontechnik GmbH angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen 9 IN 757/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Über das Unternehmen

Die Ready Betontechnik GmbH mit Sitz in der Lilienthalstraße in Bürstadt wurde 2007 gegründet. Das Unternehmen ist auf die Ausführung von Beton- und Mauerarbeiten spezialisiert, mit Schwerpunkt auf Industrieböden und Hallenbau. Zum Leistungsspektrum zählen nach eigenen Angaben monolithische Industrieböden, mattenbewehrte Stahlbetonböden und Hartstoffeinstreuungen nach DIN 1100. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 86043 eingetragen.

Quelle: Website des Unternehmens
Zusammenfassung

Die Ready Betontechnik GmbH befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Darmstadt hat am 21.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 9 IN 757/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist Industrieböden und Hallenbau; Beton- und Mauerarbeiten aller Art. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

Einordnung

Es ist das 38. von bisher 45 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im August 2026 am Amtsgericht Darmstadt erfasst hat. In Hessen hat InsoTicker 2026 bisher 1.206 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

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    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 9 IN 757/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.