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Abgewiesen mangels Masse

RATZ FATZ UG: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen — Amtsgericht Schweinfurt

Veröffentlicht 04.08.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. IN 69/26

RATZ FATZ UG, Schweinfurt — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Schweinfurt hat am 04.08.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der RATZ FATZ UG mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen IN 69/26).

Zusammenfassung

Die RATZ FATZ UG ist insolvent. Das Amtsgericht Schweinfurt wies den Insolvenzantrag am 04.08.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen IN 69/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Tätigkeitsschwerpunkt war RATZ-FATZ EDV-Service. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. IN 69/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.