PSC GmbH, im Vollprofil — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen
Das Amtsgericht Rosenheim hat am 29.07.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der PSC GmbH mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 601 IN 64/26).
Die PSC GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Rosenheim wies den Insolvenzantrag am 29.07.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 601 IN 64/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Tätigkeitsschwerpunkt war Handel mit Telekommunikationsprodukten, Kraftfahrzeugen und Textilien, der Einzelhandel mit verpackten Süßigkeiten sowie Betrieb eines Cafes. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.
Es ist das 6. von bisher 6 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Juli 2026 am Amtsgericht Rosenheim erfasst hat. In Bayern hat InsoTicker 2026 bisher 1.448 Unternehmensverfahren erfasst.
- Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Die Gesellschaft wird mit der Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst. Mehr im Lexikon →
- Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →
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Quellen & Nachweise
Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.
- 1amtlichAmtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.deAz. 601 IN 64/26
Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.