Projekt 246 GmbH, im Vollprofil — Insolvenzverfahren eröffnet
Das Amtsgericht Hamburg hat am 07.09.2026 das Insolvenzverfahren über die Projekt 246 GmbH eröffnet (Aktenzeichen 67a IN 535/25). Grund: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
Über das Unternehmen
Die Projekt 246 GmbH ist eine Hamburger Objektgesellschaft. Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand befasste sie sich mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung von Immobilien, mit deren Projektierung und Bebauung sowie mit Gebäude- und Projektmanagement. Eine eigene Firmenwebsite ist nicht belegt; Gesellschaften dieses Zuschnitts treten am Markt meist nicht unter eigenem Namen auf. Das Amtsgericht Hamburg eröffnete das Insolvenzverfahren am 07.09.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Dasselbe Gericht eröffnete am selben Tag unter dem unmittelbar vorangehenden Aktenzeichen 67a IN 534/25 ein weiteres Verfahren, nämlich das über die Projekt 10 Hamburg-Horn Grundstücksgesellschaft mbH.
Die Projekt 246 GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Hamburg eröffnete das Insolvenzverfahren am 07.09.2026 unter dem Aktenzeichen 67a IN 535/25; als Grund nennt die Bekanntmachung Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Das Unternehmen ist im Handelsregister seit 2019 eingetragen und bestand damit rund 6 Jahre; Tätigkeitsschwerpunkt war Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Immobilien aller Art, deren Projektierung und Bebauung sowie sonstige erlaubnisfreie Dienstleistungen aller Art… Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Eröffnungszeitpunkt.
Es ist das 32. von bisher 95 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im September 2026 am Amtsgericht Hamburg erfasst hat. In Hamburg hat InsoTicker 2026 bisher 630 Unternehmensverfahren erfasst.
- Gläubiger melden ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter an (§ 174 InsO); die Frist dafür nennt die Bekanntmachung. Mehr im Lexikon →
- Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Eröffnung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →
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Quellen & Nachweise
Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.
- 1amtlichAmtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.deAz. 67a IN 535/25
Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.