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Prime Line UG (haftungsbeschränkt): Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Veröffentlicht 20.07.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 402 IN 559/26

Prime Line UG (haftungsbeschränkt), im Vollprofil — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Leipzig hat am 20.07.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der Prime Line UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 402 IN 559/26).

Zusammenfassung

Die Prime Line UG (haftungsbeschränkt) ist insolvent. Das Amtsgericht Leipzig wies den Insolvenzantrag am 20.07.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 402 IN 559/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.

Einordnung

Es ist das 19. von bisher 25 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Juli 2026 am Amtsgericht Leipzig erfasst hat. In Sachsen hat InsoTicker 2026 bisher 435 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Die Gesellschaft wird mit der Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

Automatisch aus den amtlichen Bekanntmachungen und dem InsoTicker-Datenbestand zusammengestellt.

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 402 IN 559/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.