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◐Sicherungsmaßnahme

Kajakhersteller PRIJON GmbH Vertrieb und Herstellung von Sportgeräten: Sicherungsmaßnahmen angeordnet

Veröffentlicht 04.09.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Eingetragen 1981 · Verfahren nach 45 Jahren·Az. 601 IN 334/26

PRIJON GmbH Vertrieb und Herstellung von Sportgeräten, im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht Rosenheim hat am 04.09.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der PRIJON GmbH Vertrieb und Herstellung von Sportgeräten angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen 601 IN 334/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Das Amtsgericht Rosenheim hat am 4. September 2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der PRIJON GmbH Vertrieb und Herstellung von Sportgeräten angeordnet. Das Unternehmen baut in Rosenheim Kajaks. Eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist…

Zusammenfassung

Die PRIJON GmbH Vertrieb und Herstellung von Sportgeräten befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Rosenheim hat am 04.09.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 601 IN 334/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist Vertrieb von Sportgeräten aller Art im In- und Ausland. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

Einordnung

Es ist das 6. von bisher 9 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im September 2026 am Amtsgericht Rosenheim erfasst hat. In Bayern hat InsoTicker 2026 bisher 1.511 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

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    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 601 IN 334/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.