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Abgewiesen mangels Masse

Palmyra UG (haftungsbeschränkt) i. L.: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen — Amtsgericht Osnabrück

Veröffentlicht 07.05.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 27 IN 41/25

Palmyra UG (haftungsbeschränkt) i. L. — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Osnabrück hat am 07.05.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der Palmyra UG (haftungsbeschränkt) i. L. mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 27 IN 41/25).

Zusammenfassung

Die Palmyra UG (haftungsbeschränkt) i. L. ist insolvent. Das Amtsgericht Osnabrück wies den Insolvenzantrag am 07.05.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 27 IN 41/25. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 27 IN 41/25

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.