OBEDA-Dachdeckerfachbetrieb GmbH, im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus
Das Amtsgericht Duisburg hat am 19.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der OBEDA-Dachdeckerfachbetrieb GmbH angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen 620 IN 1968/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.
Über das Unternehmen
Die OBEDA-Dachdeckerfachbetrieb GmbH mit Sitz in der Uhlandstraße in Oberhausen ist seit 2003 im Handelsregister eingetragen und auf Dachdeckerarbeiten aller Art spezialisiert. Das Leistungsspektrum reicht von der Dachdeckung mit Ziegeln und Betondachsteinen über den Flachdachbau bis zu Abdichtungsarbeiten an Terrassen und Balkonen. Hinzu kommen Wärmedämmung, Zimmererarbeiten am Dach sowie die Ausführung von Gründächern und Solaranlagen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Ortwin Müller.
Die OBEDA-Dachdeckerfachbetrieb GmbH befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Duisburg hat am 19.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 620 IN 1968/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist Dachdeckerarbeiten: Dachdeckung mit Ziegeln und Betondachsteinen, Flachdachbau, Abdichtung von Terrassen und Balkonen, Waermedaemmung… Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.
Es ist das 19. von bisher 27 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im August 2026 am Amtsgericht Duisburg erfasst hat. In Nordrhein-Westfalen hat InsoTicker 2026 bisher 3.575 Unternehmensverfahren erfasst.
- Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
- Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →
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Quellen & Nachweise
Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.
- 1amtlichAmtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.deAz. 620 IN 1968/26
Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.