Nicolas Baltes und Matthais Klotz GbR, im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus
Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat am 27.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Nicolas Baltes und Matthais Klotz GbR angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen 3 a IN 401/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.
Über das Unternehmen
Die Nicolas Baltes und Matthais Klotz GbR betreibt unter dem Namen District Films seit 2016 eine Videoproduktion mit Sitz in Schifferstadt.
Das von den Gesellschaftern Nicolas Baltes und Matthias Klotz geführte Unternehmen produziert Imagefilme, Werbespots und zunehmend KI-gestützte Videoformate für kleine und mittlere Unternehmen in der Rhein-Neckar-Region und der Pfalz.
Bekannt wurde das Duo zunächst mit einem viral erfolgreichen Musikvideo, bevor es sich auf Auftragsproduktionen für Unternehmen spezialisierte.
Die Nicolas Baltes und Matthais Klotz GbR befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat am 27.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 3 a IN 401/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist Video- und Filmproduktion für kleine und mittlere Unternehmen (Imagefilme, Werbespots, KI-gestützte Videoformate). Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.
Es ist das 12. von bisher 13 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im August 2026 am Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein erfasst hat. In Rheinland-Pfalz hat InsoTicker 2026 bisher 412 Unternehmensverfahren erfasst.
- Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
- Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →
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Quellen & Nachweise
Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.
- 1amtlichAmtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.deAz. 3 a IN 401/26
Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.