Naguleswaran, Vinoth, Manoranjan, Pravin GbR, im Vollprofil — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen
Das Amtsgericht Bremen hat am 02.10.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der Naguleswaran, Vinoth, Manoranjan, Pravin GbR mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 515 IN 6/26).
Die Naguleswaran, Vinoth, Manoranjan, Pravin GbR ist insolvent. Das Amtsgericht Bremen wies den Insolvenzantrag am 02.10.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 515 IN 6/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.
Es ist das 4. von bisher 8 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Oktober 2026 am Amtsgericht Bremen erfasst hat. In Bremen hat InsoTicker 2026 bisher 121 Unternehmensverfahren erfasst.
- Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Mehr im Lexikon →
- Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →
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Quellen & Nachweise
Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.
- 1amtlichAmtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.deAz. 515 IN 6/26
Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.