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MP Lichtlösungen UG (haftungsbeschränkt): Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Veröffentlicht 30.09.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. IN 1014/26

MP Lichtlösungen UG (haftungsbeschränkt) — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Nürnberg hat am 30.09.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der MP Lichtlösungen UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen IN 1014/26).

Zusammenfassung

Die MP Lichtlösungen UG (haftungsbeschränkt) ist insolvent. Das Amtsgericht Nürnberg wies den Insolvenzantrag am 30.09.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen IN 1014/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Tätigkeitsschwerpunkt war Handelsvertretung für Beleuchtungsbedarf, Lichtplanung, Leuchtmittelvertrieb. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.

Einordnung

Es ist das 24. von bisher 24 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im September 2026 am Amtsgericht Nürnberg erfasst hat. In Bayern hat InsoTicker 2026 bisher 1.448 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Die Gesellschaft wird mit der Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. IN 1014/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.