Mota Sysgastro GmbH, im Vollprofil — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen
Das Amtsgericht Landshut hat am 28.08.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der Mota Sysgastro GmbH mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen IN 371/26).
Die Mota Sysgastro GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Landshut wies den Insolvenzantrag am 28.08.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen IN 371/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Tätigkeitsschwerpunkt war Betrieb von Cafés einschließlich Produktion von und des Handels mit Waren verschiedener Art, insbesondere Kuchen, Quiche, Marmeladen, Eis und Gebäck. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.
Es ist das 14. von bisher 17 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im August 2026 am Amtsgericht Landshut erfasst hat. In Bayern hat InsoTicker 2026 bisher 1.448 Unternehmensverfahren erfasst.
- Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Die Gesellschaft wird mit der Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst. Mehr im Lexikon →
- Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →
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Quellen & Nachweise
Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.
- 1amtlichAmtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.deAz. IN 371/26
Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.