MHG Media Solutions UG (haftungsbeschränkt), im Vollprofil — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen
Das Amtsgericht Bonn hat am 15.09.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der MHG Media Solutions UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 98 IN 38/26).
Die MHG Media Solutions UG (haftungsbeschränkt) ist insolvent. Das Amtsgericht Bonn wies den Insolvenzantrag am 15.09.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 98 IN 38/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Tätigkeitsschwerpunkt war Betrieb einer Medien- und Werbeagentur, die Erbringen von IT-Dienstleistungen pp. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.
Es ist das 14. von bisher 22 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im September 2026 am Amtsgericht Bonn erfasst hat. In Nordrhein-Westfalen hat InsoTicker 2026 bisher 3.575 Unternehmensverfahren erfasst.
- Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Die Gesellschaft wird mit der Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst. Mehr im Lexikon →
- Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →
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Quellen & Nachweise
Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.
- 1amtlichAmtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.deAz. 98 IN 38/26
Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.