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Medienstatt GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Veröffentlicht 08.10.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 109 IN 69/26

Medienstatt GmbH, im Vollprofil — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Hagen hat am 08.10.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der Medienstatt GmbH mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 109 IN 69/26).

Zusammenfassung

Die Medienstatt GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Hagen wies den Insolvenzantrag am 08.10.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 109 IN 69/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Tätigkeitsschwerpunkt war Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Verlagswesen, Werbung, Marketing und. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.

Einordnung

Es ist das 5. von bisher 8 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Oktober 2026 am Amtsgericht Hagen erfasst hat. In Nordrhein-Westfalen hat InsoTicker 2026 bisher 3.575 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Die Gesellschaft wird mit der Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 109 IN 69/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.