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MAT Consulting & Trading GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Veröffentlicht 22.09.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 80 IN 10/26

MAT Consulting & Trading GmbH, im Vollprofil — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Bochum hat am 22.09.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der MAT Consulting & Trading GmbH mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 80 IN 10/26).

Zusammenfassung

Die MAT Consulting & Trading GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Bochum wies den Insolvenzantrag am 22.09.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 80 IN 10/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Tätigkeitsschwerpunkt war Entwicklung von und der Handel mit Software sowie die Beratung von in- und ausländischen Unternehmen. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.

Einordnung

Es ist das 17. von bisher 21 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im September 2026 am Amtsgericht Bochum erfasst hat. In Nordrhein-Westfalen hat InsoTicker 2026 bisher 3.575 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Die Gesellschaft wird mit der Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 80 IN 10/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.