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Mäla Bäckerei- und Konditoreiwarenvertriebs GmbH: Kölner Café- und Konditoreibetrieb ist insolvent.

Veröffentlicht 04.09.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 70i IN 12/26

Mäla Bäckerei- und Konditoreiwarenvertriebs GmbH, im Vollprofil — Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Köln hat am 04.09.2026 das Insolvenzverfahren über die Mäla Bäckerei- und Konditoreiwarenvertriebs GmbH eröffnet (Aktenzeichen 70i IN 12/26). Grund: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.

Über das Unternehmen

Die Mäla Bäckerei- und Konditoreiwarenvertriebs GmbH betrieb in Köln Cafés und Konditoreien. Zum eingetragenen Unternehmensgegenstand gehören neben dem Betrieb der Cafés auch die Herstellung, die Produktion und der Verkauf von Bäckerei- und Konditorwaren. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Köln unter HRB 17375 eingetragen; bis März 2019 firmierte sie als Mäla - Gaststättenbetriebs- und Konditoreiwarenvertriebsgesellschaft mbH. Geführt wurde sie zuletzt von zwei Geschäftsführerinnen. Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren am 4. September 2026 eröffnet.

Zusammenfassung

Die Mäla Bäckerei- und Konditoreiwarenvertriebs GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Köln eröffnete das Insolvenzverfahren am 04.09.2026 unter dem Aktenzeichen 70i IN 12/26; als Grund nennt die Bekanntmachung Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Tätigkeitsschwerpunkt war Betrieb von Cafés und Konditoreien einschließlich der Herstellung, der Produktion und dem Verkauf von Bäckereien- und Konditorwaren sowie diesen verwandten… Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Eröffnungszeitpunkt.

Einordnung

Es ist das 13. von bisher 62 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im September 2026 am Amtsgericht Köln erfasst hat. In Nordrhein-Westfalen hat InsoTicker 2026 bisher 3.634 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Gläubiger melden ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter an (§ 174 InsO); die Frist dafür nennt die Bekanntmachung. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Eröffnung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

Automatisch aus den amtlichen Bekanntmachungen und dem InsoTicker-Datenbestand zusammengestellt.

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 70i IN 12/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.