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◐Sicherungsmaßnahme

M & A Automation GmbH: Sondermaschinenbauer und KUKA-Systempartner aus Oyten mit ca. 21 Mitarbeitern ist insolvent

Veröffentlicht 15.09.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Eingetragen 2008 · Verfahren nach 18 Jahren·Az. 11 IN 172/26

M & A Automation GmbH, im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht Verden (Aller) hat am 15.09.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der M & A Automation GmbH angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen 11 IN 172/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Beim Oytener Sondermaschinenbauer M & A Automation GmbH läuft ein Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Verden (Aller) hat am 15.09.2026 Sicherungsmaßnahmen angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingesetzt. Über die Eröffnung des Verfahrens…

Zusammenfassung

Die M & A Automation GmbH befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Verden (Aller) hat am 15.09.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 11 IN 172/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Sondermaschinen, Konstruktionsdienstleistungen im Maschinenbau. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

Einordnung

Es ist das 5. von bisher 9 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im September 2026 am Amtsgericht Verden (Aller) erfasst hat. In Niedersachsen hat InsoTicker 2026 bisher 768 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 11 IN 172/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.