Lutz Peper Beteiligungs-GmbH — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus
Das Amtsgericht Bremen hat am 06.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Lutz Peper Beteiligungs-GmbH angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen 531 IN 5/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.
Über das Unternehmen
Die Lutz Peper Beteiligungs-GmbH ist eine Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in Bremen. Als Unternehmensgegenstand nennt das Handelsregister die Beteiligung an anderen Unternehmen, ausdrücklich auch an der Willenbrock Fördertechnik Holding GmbH in Bremen.
Geschäftsführer und Namensgeber ist Lutz H. Peper. Er hatte die Bremer Willenbrock-Gruppe, einen Vertriebspartner für Linde-Gabelstapler, seit 1987 als geschäftsführender Gesellschafter geführt. Nach einem Bericht des Weser-Kurier vom 28.11.2013 zog er sich Ende 2013 aus der Gruppe zurück. Seine Anteile übernahm damals die Linde Material Handling GmbH. Welche Beteiligungen die Gesellschaft heute hält, lässt sich aus öffentlich zugänglichen Quellen nicht ablesen.
Das Amtsgericht Bremen hat am 06.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Eröffnet ist das Insolvenzverfahren damit noch nicht.
Die Lutz Peper Beteiligungs-GmbH befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Bremen hat am 06.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 531 IN 5/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.
Es ist das 4. von bisher 17 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im August 2026 am Amtsgericht Bremen erfasst hat. In Bremen hat InsoTicker 2026 bisher 121 Unternehmensverfahren erfasst.
- Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
- Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →
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Quellen & Nachweise
Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.
- 1amtlichAmtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.deAz. 531 IN 5/26
Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.