König Fachpersonal Verwaltungs-GmbH — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus
Das Amtsgericht Göttingen hat am 19.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der König Fachpersonal Verwaltungs-GmbH angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen 71 IN 70/26 NOM). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.
Über das Unternehmen
Die König Fachpersonal Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Moringen ist die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der König Fachpersonal GmbH & Co. KG. Der dahinterstehende Personaldienstleister vermittelt und überlässt seit 1965 Fachkräfte für Handwerk, Industrie, Logistik, Produktion und Büro und beschäftigt nach eigenen Angaben bundesweit an rund 20 Standorten ca. 2.000 Mitarbeiter; der operative Hauptsitz liegt in Osnabrück. Das Amtsgericht Göttingen hat am 20.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Verwaltungs-GmbH angeordnet, eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus.
Die König Fachpersonal Verwaltungs-GmbH befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Göttingen hat am 19.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 71 IN 70/26 NOM. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist Komplementärin (Verwaltungsgesellschaft) der König Fachpersonal GmbH & Co. KG, Personaldienstleistungen/Zeitarbeit. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.
Es ist das 5. von bisher 10 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im August 2026 am Amtsgericht Göttingen erfasst hat. In Niedersachsen hat InsoTicker 2026 bisher 768 Unternehmensverfahren erfasst.
- Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
- Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →
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Quellen & Nachweise
Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.
- 1amtlichAmtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.deAz. 71 IN 70/26 NOM
Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.