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Abgewiesen mangels Masse

Kneipp-Verein Schwerin e.V.: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen — Amtsgericht Schwerin

Veröffentlicht 08.04.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 580 IN 3/26

Kneipp-Verein Schwerin e.V., im Vollprofil — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Schwerin hat am 08.04.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der Kneipp-Verein Schwerin e.V. mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 580 IN 3/26).

Zusammenfassung

Die Kneipp-Verein Schwerin e.V. ist insolvent. Das Amtsgericht Schwerin wies den Insolvenzantrag am 08.04.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 580 IN 3/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 580 IN 3/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.