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◐Sicherungsmaßnahme

Klemens Zahntechnik GmbH: Dentallabor aus Trier mit Implantologie-Schwerpunkt hat Insolvenz beantragt

Veröffentlicht 28.10.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 23 IN 181/26

Klemens Zahntechnik GmbH, im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht Trier hat am 28.10.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Klemens Zahntechnik GmbH angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen 23 IN 181/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Über das Unternehmen

Die Klemens Zahntechnik GmbH betreibt in Trier ein zahntechnisches Labor, das nach eigenen Angaben seit 1975 besteht. Das Unternehmen fertigt Prothesen und Teilprothesen und hat einen Schwerpunkt in der Implantologie. Dazu kommt digitale Fertigung, unter anderem mit CAD/CAM. Zu den Kunden zählen Zahnärzte sowie Patienten. Angaben zur Mitarbeiterzahl macht das Unternehmen nicht.

Quelle: Website des Unternehmens
Zusammenfassung

Die Klemens Zahntechnik GmbH befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Trier hat am 28.10.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 23 IN 181/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

Einordnung

Es ist das 3. von bisher 3 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Oktober 2026 am Amtsgericht Trier erfasst hat. In Rheinland-Pfalz hat InsoTicker 2026 bisher 422 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 23 IN 181/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.