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◐Sicherungsmaßnahme

Keystone Design Planungsgesellschaft mbH: Planungsbüro aus Wesseling hat Insolvenz beantragt

Veröffentlicht 09.10.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 70e IN 210/26

Keystone Design Planungsgesellschaft mbH, im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht Köln hat am 09.10.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Keystone Design Planungsgesellschaft mbH angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen 70e IN 210/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Über das Unternehmen

Die Keystone Design Planungsgesellschaft mbH ist ein interdisziplinäres Planungsbüro mit Sitz in Wesseling in der Region Rhein-Erft. Das Unternehmen bietet Planungsleistungen nach HOAI an, vor allem in der Tragwerksplanung und im Bauingenieurwesen, etwa für Wanddurchbrüche, Sanierungen, Anbauten und Umbauten sowie die Hausplanung. Kunden bedient es im Raum Köln, Bonn, Brühl, Hürth und Wesseling.

Quelle: Website des Unternehmens
Zusammenfassung

Die Keystone Design Planungsgesellschaft mbH (GmbH) befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Köln hat am 09.10.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 70e IN 210/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

Einordnung

Es ist das 27. von bisher 36 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Oktober 2026 am Amtsgericht Köln erfasst hat. In Nordrhein-Westfalen hat InsoTicker 2026 bisher 3.575 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 70e IN 210/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.