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Sicherungsmaßnahme

Kaffeewelt UG haftungsgeschränkt & Co. KG: Vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet — Amtsgericht Frankfurt am Main

Veröffentlicht 04.08.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 810 IN 1046/26 K-33-

Kaffeewelt UG haftungsgeschränkt & Co. KG, Frankfurt am Main — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 04.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Kaffeewelt UG haftungsgeschränkt & Co. KG angeordnet (Aktenzeichen 810 IN 1046/26 K-33-). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Zusammenfassung

Die Kaffeewelt UG haftungsgeschränkt & Co. KG befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 04.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 810 IN 1046/26 K-33-. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 810 IN 1046/26 K-33-

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.