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◐Sicherungsmaßnahme

Jühlcke & Dietz GmbH: Insolvenz beantragt

Veröffentlicht 08.07.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 132 IN 64/25

Jühlcke & Dietz GmbH, im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht Hildesheim hat am 07.07.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Jühlcke & Dietz GmbH angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen 132 IN 64/25). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Zusammenfassung

Die Jühlcke & Dietz GmbH befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Hildesheim hat am 07.07.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 132 IN 64/25. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

Einordnung

Es ist das 2. von bisher 12 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Juli 2026 am Amtsgericht Hildesheim erfasst hat. In Niedersachsen hat InsoTicker 2026 bisher 768 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 132 IN 64/25

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.